Öffnungszeiten

Wir haben 365 Tage im Jahr für dich geöffnet!

Gym

Montag bis Freitag  06.30 – 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag & Feiertage 07.00 – 21.00 Uhr

Soccer

Montag bis Freitag 07.30 – 22.30 Uhr
Samstag, Sonntag & Feiertage 07.30 – 21.00 Uhr

Tennis

Montag bis Freitag 07.00 – 23.00 Uhr
Samstag, Sonntag & Feiertage 07.00 – 21.00 Uhr

Padel

Montag bis Freitag 07.00 – 22.30 Uhr
Samstag, Sonntag & Feiertage 07.00 – 21.00 Uhr

Hotel

Montag bis Freitag 07.00 – 23.00 Uhr
Samstag, Sonntag & Feiertage 07.00 – 22.00 Uhr

Physio

Montag bis Donnerstag 08.00 – 20.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr

Infos zum Corona-Virus

Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab 03.04.2022!

UPDATE 01.04.2022 – Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab 03.04.2022

Ab Sonntag, den 03.04.2022 entfällt die Zutrittsbeschränkung für Sportstätten (3G-Regel) sowie die Maskenpflicht im Innenbereich. 

Es wird weiterhin empfohlen, sich an die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen sowie das Tragen eines Mund- & Nasenschutzes zu halten. (freiwillige Basis)

 

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UPDATE 16.02.2022 – 3G-Regel ab Donnerstag, den 17.02.2022

In der gestrigen Kabinettssitzung wurde beschlossen, dass ab Donnerstag, den 17.02.2022 die praktische Sportausübung (Ballsport) sowie die Nutzung der Fitnessstudios wieder unter die 3G-Regel fällt. 

Das heißt, die Sportausübung ist ab Donnerstag für alle Personen zulässig, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Zulässige Tests sind:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. (Testcenter SportScheck Allwetter)
  • Getesteten gleichgestellt: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder.

Für Zuschauer gilt die 2G-Regelung. Das bedeutet, die Zuschauer müssen geimpft oder genesen sein.

Hier findest du die Inhalte der Kabinettssitzung: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-15-februar-2022/

 

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UPDATE 15.12.2021 – Booster-Impfung ersetzt Test 

Ab heute, Mittwoch, den 15.12.2021, sind Personen mit Auffrischungsimpfung von der Testpflicht bei 2G+ befreit. 
Das heißt wer eine Corona-Auffrischungsimpfung hat, braucht in Bayern bei Kultur-, Freizeit- und Sportangeboten mit 2G-plus-Regel ab sofort keinen negativen Test mehr.  (gilt nach Ablauf von 14 Tagen nach Booster-Impfung)

 

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UPDATE 24.11.2021 – 2G+ Regel ab Mittwoch, den 24.11.2021

Bekanntermaßen steigen die Infektionszahlen in Bayern wieder an, sodass erneut Maßnahmen durch die Landesregierung verkündet wurden.

Wir müssen dir daher mitteilen, dass ab heute (Mittwoch, den 24.11.2021) die 2G+ Regel für alle unsere Indoor-Sportmöglichkeiten greift (Gym, Tennis, Fußball-, Ball- & Tanzschule).

Dies bedeutet, dass du für deinen Besuch zusätzlich zum aktuell gültigen Nachweis über eine Genesung oder vollständige Impfung ein negatives Testergebnis vorlegen müssen.

Welche Test-Nachweise können wir akzeptieren?

  • PCR-Tests
    Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor Beginn des Besuchs vorgenommen worden sein.
  • Antigen-Schnelltests
    Diese müssen von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen vorgenommen werden. Dies ist grundsätzlich bei den lokalen Testzentren, den niedergelassenen Ärzten, den Apotheken und den vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Teststellen möglich. Der Schnelltest darf höchstens 24 Stunden vor Beginn des Besuchs vorgenommen worden sein.
  • Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests)
    Nachweis eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden vor Beginn des Besuchs durchgeführt wurde. Bitte bring die unterzeichnete Bescheinigung des Tests mit. Wichtig: Der Test kann nicht vor Ort durchgeführt werden!

Das Vorzeigen der Bescheinigung (geimpft/genesen + getestet) erfolgt direkt am Haupteingang. Bei Tenniskursen kann der Nachweis auch direkt beim Trainer vorgezeigt werden.
Bitte plane vor Kurs- / bzw. Trainingsbeginn ausreichend Zeit ein, da zu Stoßzeiten Wartezeiten entstehen können.

Von der 2G+ Regel ausgenommen bleiben Kinder unter 6 Jahren, Schüler*innen, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden sowie noch nicht eingeschulte Kinder. (Voraussichtlich bis Ende des Jahres)
Alle Begleitpersonen müssen den 2G+ Nachweis erbringen.

Das Tragen der FFP2-Maske bleibt auf allen Laufwegen verpflichtend.

Aktuell warten wir auf die Genehmigung vom Gesundheitsamt, um wieder einen Testcenter auf unserer Anlage einzurichten.
Der nächstgelegene Testcenter befindet sich gegenüber unserer Anlage vor dem Hagebaumarkt. Hier kannst du deinen Termin direkt online vereinbaren.

Selbstverständlich halten wir dich auf dem Laufenden!

 

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UPDATE 09.11.2021 – 2G-Regel ab Dienstag, den 09.11.2021

Ab heute, Dienstag, den 09.11.2021 steht die Krankenhausampel in Bayern auf rot. Siehe Stand Krankenhausampel

Somit dürfen wir ab morgen allen Mitgliedern, die nicht genesenen oder geimpft sind, keinen Einlass mehr gewähren. Das Tragen der FFP2-Maske bleibt auf allen Laufwegen verpflichtend.
Die Regelung gilt für alle unsere Indoor-Sportmöglichkeiten (Gym, Tennis, Fußball-, Ball- & Tanzschule).

Bei der heutigen Pressekonferenz wurden die Einschränkungen im Bereich Sport für alle Kinder ab 12 wieder zurückgenommen. 
Das heißt: Von der 2G-Regel ausgenommen bleiben Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler*innen, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden. (Voraussichltich bis Ende des Jahres)

 

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UPDATE 05.11.2021 – 3G+ Regel ab Samstag, den 06.11.2021

Ab Samstag, den 06.11. gilt in Bayern die Warnstufe gelb. Siehe Stand Krankenhausampel

Somit dürfen wir allen Mitgliedern und Kunden, die nicht genesenen oder geimpft sind, nur noch mit einem aktuellen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) Einlass gewähren.
Außerdem ist ab diesem Zeitpunkt das Tragen einer FFP2-Maske wieder verpflichtend.

Die Regelung gilt für alle unsere Indoor-Sportmöglichkeiten (Soccer, Tennis, Gym).

Von der 3G+ Regel ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler*innen, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden.

 

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UPDATE 23.08.2021 – 3G-Regel ab einer Inzidenz von 35 oder mehr

Wie von der bayerischen Landesregierung am Freitag, 20.08.2021, verkündet, gilt ab Montag, 23.08.2021, auch in Bayern die neue Regelung (lt. Verordnung zur Änderung der 13. BayIfSMV vom 20.08.2021):

3G-Regel für Indoor-Sport und Fitness Studios ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr.

Mit folgenden Bescheinigungen ist Indoor-Sport sowie der Zutritt in unseren Health Club erlaubt (gilt für alle ab 6 Jahren):

  • Nachweis Impfschutz: Wenn du bereits über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügst und die letzte Impfung mindestens 14 Tage her ist, benötigst du keine Testbescheinigung.
    Bitte bring den digitalen Impfnachweis oder gelben Impfpass mit.
  • Nachweis Genesung: Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
  • Testbescheinigung: Du musst entweder ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) oder ein negatives Schnelltest-Ergebnis (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. 

 

Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind Schüler und Schülerinnen. (Auch während der Ferien) 

 

Wir freuen uns auf dich und wünschen weiterhin viel Spaß im Training!

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